Wohnen

Wohnen und Stadtplanung

Zu Ihren Diensten

Das Lebensraumhaus

Ein Ort, der Sie in den Bereichen Bauen, Renovieren und Anpassen, Energiesparen und Zugang zu Wohnraum informiert, unterstützt und erleichtert.

Informationen

Baugenehmigungen

Möchten Sie wissen, ob Ihr Land bebaubar ist? Erwägen Sie Arbeiten an Ihrem Haus? Möchten Sie ein Schwimmbad oder ein Gartenhaus bauen? Aufmerksamkeit ! Die Baugenehmigung müssen Sie bei Ihrem Rathaus beantragen.
Abhängig von den geplanten Arbeiten gibt es verschiedene Arten von Baugenehmigungen: Baugenehmigung, Voranmeldung, Baugenehmigung usw.
Sobald Ihr Antrag beim Rathaus eingereicht wurde, wird Ihr Antrag vom Instruktionsdienst der Gemeinde der Agglomeration bearbeitet und dann vom Bürgermeister Ihrer Gemeinde validiert.

Antrag auf Baugenehmigung

Zu wissen: Seit dem 1. Januar 2022 können Baugesuche online eingereicht werden!

Die Errichtung eines Neubaus ist grundsätzlich baubewilligungspflichtig. Kleinbauwerke unterliegen jedoch einer einfachen Voranmeldung. Sehr kleine oder temporäre Bauten sind von jeglicher Formalität befreit.

Arbeiten an einem bestehenden Bauwerk sind genehmigungspflichtig (siehe CERFA-Mitteilung 51434*11). Für die wichtigsten Arbeiten ist eine Baugenehmigung erforderlich. Andere Arbeiten bedürfen einer einfachen vorherigen Anmeldung.

Die Vereinbarungen sind grundsätzlich formfrei. Die wichtigsten Werke müssen jedoch Gegenstand einer Baugenehmigung sein. Andere Entwicklungen unterliegen einer einfachen vorherigen Anmeldung.

Bestimmte Bauten oder Anlagen sind aufgrund ihres Charakters, ihrer geringen Bedeutung, ihres vorübergehenden Charakters usw. von der Genehmigungs- oder Voranmeldung befreit. One-Stop-Shop: Das Rathaus der Gemeinde, in der Sie Ihr Projekt durchführen möchten, kann dies tun Informieren Sie sich über alle auf seinem Gebiet geltenden städtebaulichen Vorschriften. Für alle beim Rathaus eingereichten Akten gilt:

– den Eingang zu bestätigen oder die Einreichung der Anmeldung zu erledigen

– Vergabe einer Registrierungsnummer

– zur Anzeige des Hinterlegungsscheins

Besuch https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/R52221 um direkt auf die verschiedenen Planungsberechtigungen zuzugreifen.

Die digitale Einreichung von Baugenehmigungen ist auf der Website verfügbar www.geopermis.fr. Für die Online-Übermittlung der Datei werden nur PDF- und JPEG-Formate akzeptiert. Hier finden Sie das GeoPermis-Benutzerhandbuch.

Beachten Sie auch die Erläuterungen zu Anträgen auf Baugenehmigungen, Erschließungsgenehmigungen, Abrissgenehmigungen und Voranmeldungen.

Die Bearbeitungszeit für eine Voranmeldung beträgt 1 Monat. Die Baugenehmigungsprüfungsfrist beträgt zwei Monate für einzelne Bauten und drei Monate für andere Bauten. Wenn eine Beratung obligatorisch ist und eine zusätzliche Frist erfordert, ist dies nach einem Monat bekannt. Danach kann er sich nicht mehr ändern. Wenn die Akte unvollständig ist, ist die Verwaltung verpflichtet, alle fehlenden Unterlagen vor Ablauf des Monats nach Einreichung der Akte zu verlangen. 

Ansprechpartner für den Lehrerservice
Haus des Wohnens und Stadtplanung
99 Rue du Maréchal Foch
57200 SARREGUEMINES
Tel. : 03 87 28 97 42
Telefonzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr.
Montag, Dienstag, Donnerstag von 14:17 bis XNUMX:XNUMX Uhr
Kontakt: urbanisme@agglo-sarreguemines.fr

Energiesanierung zu Hause

Der CLE-Dienst

Wenn Sie in Ihrem Zuhause Arbeiten durchführen möchten, um Ihren Energieverbrauch zu senken und Ihren täglichen Komfort zu verbessern, steht Ihnen der Service Confort Logement Economie (CLE) zur Seite. Mit diesem neutralen und kostenlosen Service können Sie eine Energiebewertung Ihres Hauses durchführen. Sie können bis zur Bauphase weiterverfolgt und beraten werden, die Ihnen zustehende finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Kontakt
Haus des Wohnens und Stadtplanung
99 Rue du Maréchal Foch
57200 SARREGUEMINES
Tel. : 03 87 28 30 36
Telefonzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 10:12 bis XNUMX:XNUMX Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 14:17 bis XNUMX:XNUMX Uhr
Kontakt: service.cle@agglo-sarreguemines.fr

Natur der Arbeit
Weitere Informationen
Felder, die mit * markiert sind, sind Pflichtfelder!
Finanzielle Unterstützung

Haushaltshilfe

Wenn Sie in der Nähe des INEOS-Standorts Sarralbe wohnen, sind Sie möglicherweise vom General Interest Program des Technological Risk Prevention Plan betroffen. In diesem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf finanzielle Unterstützung, um Ihr Zuhause gegen technologische Risiken abzusichern.

PPRT-Umfang

Die OPAH (Programmed Operation for the Improvement of Housing) ist eine konzertierte Aktion zwischen der Nationalen Agentur für Wohnungswesen (ANAH) und der Agglo, deren Ziel es ist, das bauliche Erbe zu sanieren und den Komfort zu verbessern. Die OPAH ermöglicht unter bestimmten Bedingungen die Gewährung von Zuschüssen für die Durchführung von Arbeiten zur Verbesserung des Wohnraums an Vermieter und Eigennutzer der Agglo. In Partnerschaft mit der Stadt Sarreguemines bietet die Agglomerationsgemeinschaft auch eine OPAH „Stadterneuerung“ für Wohnungen im Herzen der Stadt an. 

Badezimmer
Lebensraum Haus
zu Ihren Diensten

Wohn-Hotlines

Sie möchten eine Sozialwohnung beantragen? Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung einer ANAH-Förderung? Sie möchten Ihr Haus renovieren, wissen aber nicht, wie Sie Ihre Prioritäten setzen sollen? Sie benötigen Rechtsbeistand im Rahmen einer Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter…?

Die Agglomerationsgemeinschaft veranstaltet regelmäßig Sitzungen im Maison de l'Habitat, die Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen helfen können.
Einen Termin machen!

Die 4Jahrhundert Donnerstag im Monat von 10 bis 12 Uhr
Kontakt für Terminvereinbarung: 03.87.75.32.28
Die 4Jahrhundert Mittwoch im Monat von 10:15 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 16:15 Uhr und am 2Jahrhundert Donnerstag im Monat von 14:16 bis 15:XNUMX Uhr
Kontakt für Terminvereinbarung: 03.87.50.02.60
Die 1er Mittwoch im Monat von 9:11 bis 30:XNUMX Uhr
Kontakt für Terminvereinbarung: 03.87.87.96.31
Die 3Jahrhundert Donnerstag im Monat von 9 bis 12 Uhr
Kontakt für Terminvereinbarung: 06.37.33.18.57
Die 1er Freitag im Monat von 9 bis 12 Uhr
Kontakt für Terminvereinbarung: 06.68.91.67.23 oder 03.87.55.75.00
Passen Sie sich allen Situationen an

Sozialer Wohnungsbau (SCH)

Das ursprünglich in den 2012er Jahren gegründete öffentliche Wohnungsamt wurde 1 zu einem Gemeindeamt. Seit dem 2021. Juli XNUMX ist das Amt als gemischtwirtschaftliche Gesellschaft mit dem Namen Sarreguemines Confluences Habitat organisiert, deren Aktienkapital zwischen der Agglomeration der Gemeinde Sarreguemines Confluences, die Stadt Sarreguemines und die Gruppe CDC Habitat.
Sarreguemines Confluences Habitat setzt die energetischen Sanierungsprogramme seines Mietwohnungsbestands in den Gemeinden der Agglomeration fort, entwickelt das Angebot an Sozialwohnungen im Gebiet und diversifiziert seine Aktivitäten auf neue Wohnformen und Mischbetriebe, angepasst an die aktuellen Anforderungen.

sozialer Wohnungsbau
Hoch- und Tiefbau
Ziele setzen

Das lokale Wohnungsprogramm (PLH)

Das Local Housing Program (PLH) der Agglomerationsgemeinschaft wurde in seiner zweiten Fassung am 9. September 2020 verabschiedet Jahre. Der PLH der Agglomerationsgemeinschaft Sarreguemines Confluences besteht aus einer Diagnose strategischer Orientierungen und einem Aktionsprogramm und legt Ziele in Bezug auf den Bau, die Zugänglichkeit, die Diversifizierung des Wohnraums, die Anpassung an die Bedürfnisse der Bevölkerung, die Beobachtung von Trends usw. fest.
Ein Tool zur Entscheidungsunterstützung

Das örtliche Wohnungsobservatorium

Auf der Grundlage sozioökonomischer Daten bietet die örtliche Beobachtungsstelle für Wohnungswesen eine Analyse der Wohnungstypologie und ihrer Belegung an, erstellt eine Bestandsaufnahme des Angebots und des Bedarfs an Wohnungen und Grundstücken und erläutert die von der Agglo durchgeführten Wohnungsmaßnahmen. Im Rahmen der Politik der Agglomerationsgemeinschaft wird ein Schwerpunkt auf die Diagnose des sozialen Mietbestandes gelegt. Es ist sowohl eine Datenbank als auch Informationen, die der Gemeinde zur Verfügung stehen, ein Entscheidungsfindungsinstrument für gewählte Amtsträger und Wohnungsbauakteure und eine Bewertung der eingerichteten Systeme.

Laden Sie den vollständigen Bericht vom Local Housing Observatory herunter!

GIS-Karte
Kartographie

Geographisches Informationssystem

Ein Geoinformationssystem aggregiert Daten und ermöglicht deren Kartierung und verknüpft sie mit beschreibenden Informationen.

Als „Geografische Informationswissenschaften“ definiert, ist GIS ein System zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Analyse georeferenzierter geografischer Daten, d. h. jede Entität wird anhand ihrer geografischen Koordinaten referenziert. Es ist ein System, das es ermöglicht, Karten zu erstellen und eine in Form von „Schichten“ organisierte Datenbank zu erstellen, die es ermöglicht, Informationen zu überlagern. Jede geografische Einheit besteht aus Attributen, Merkmalen und Informationen.

Der 2007 gegründete GIS-Dienst bietet seinen Mitgliedsgemeinden und -diensten Zugang zu einem kartografischen Webportal. Mit diesem Tool können sie Karten anzeigen und Daten zu vielen Bereichen wie Landorganisation, Netzwerkmanagement, Stadtplanung, Umwelt, Risiken usw. abrufen.

Die Entwicklung des Gemeinschafts-GIS zielt darauf ab, den betrieblichen und täglichen Bedarf der Dienste zu decken, eine Unterstützung für Land- und Wohnungsobservatorien zu sein und somit Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung zu leisten und gleichzeitig den Wissensaustausch über das Gebiet zu erleichtern.

  • IGN-Basiskarten – SCAN
  • Orthofotoplan
  • Kataster
  • Landnutzung
  • Schutzgebiete, Feuchtgebiete…
  • Friedhof/Jagd
  • Straßen
  • Stadtplanung (PLU, SCOT…)
  • Künstlichkeit
  • Wasser und sanitäre Einrichtungen
  • lectricité et gaz
  • Telekommunikation